Schrittweise Wiederaufnahme von Indoorsport

27.05.2020    Allgemeines Geschäftsstelle Kenne die Fakten
von Fred Siegert

Unter einschränkenden Auflagen hat der Senat Sport in Hallen wieder erlaubt. Auch bei der Sportausübung muss aber jederzeit ein Abstand von min. 1,50m eingehalten werden. Und die Teilnehmerzahl ist – abhängig von der Hallengröße – begrenzt. Zudem muss der Hallenbetreiber Hygienekonzepte umsetzen. Es gibt also keinen einheitlichen Öffnungstermin.

Rote Pfeile: Zugänge ; Grüne Pfeile: Ausgänge

Für unser Sportzentrum in der Berckstraße planen wir erste Hallenangebote ab dem 2.6.2020. Welche Abteilungen (zusätzlich zu den Freiluftangeboten) dann Hallenangebote unter den einschränkenden Bedingungen machen wollen, wird derzeit abgefragt und dann von den Abteilungen bekannt gemacht.

Unser Fitness-Studio „Maximum“ startet ebenfalls ab dem 2.6.2020 mit eingeschränktem Betrieb.

Bezüglich der Schulhallen wird in Kürze bekannt gegeben, welche Hallen ab wann (frühestens nach den Pfingstferien) wieder zur Verfügung stehen und unter welchen Bedingungen. Hierzu werden wir dann mit den Abteilungsleitungen Kontakt aufnehmen. Einige Schulen nutzen ihre Sporthallen derzeit auch für Unterrichtszwecke, da dort Abstände zwischen den Schülern besser eingehalten werden können als in Klassenräumen. Diese Hallen fallen vorerst ganz aus.

Aber egal welche Sportstätten wieder genutzt werden können: Umkleiden und Duschen müssen grundsätzlich weiterhin geschlossen bleiben! Und "Klönschnacks" der Sportler/innen vor und nach der Stunde müssen auch unterbleiben.

Es ist noch ein weiter Weg bis zur Normalität…

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