Lockerungen für den (Outdoor-)Sport

25.05.2021    Allgemeines Geschäftsstelle Kenne die Fakten
von Fred Siegert

Mit der 26. Coronaverordnung wurden einige Regelungen für den Sport gelockert. Diese beziehen sich vor allem auf den Außenbereich, wo nun grundsätzlich Gruppensport mit bis zu 20 Kindern im Alter von bis zu 18 Jahren (plus zwei Trainern) erlaubt ist. Im Erwachsenenbereich sind maximal nun immerhin zehn Teilnehmende erlaubt.

Die Abteilungsleitungen sind über diese neuen Möglichkeiten informiert und entscheiden in Rücksprache mit ihren Übungsleiter(inne)n, welche Gruppen mit welchem Anmeldeverfahren wieder (draußen) stattfinden. Die Teilnehmer/innen der Gruppen werden entweder direkt durch die ÜL informiert oder finden entsprechende Hinweise als Abteilungs-News auf unserer Homepage.

Zu den genannten Teilnehmerzahlen können vollständig geimpfte oder genesene Personen hinzugezählt werden. Die Voraussetzungen dafür sind in den anliegenden Nutzungsregeln für die Fritzewiese zu finden. Die Übungsleiter(innen) sind gehalten, sich das ggf. schriftlich bestätigen zu lassen.

Die Umkleiden und Duschen müssen noch geschlossen bleiben.

Für den Innenbereich gibt es nur kleine Verbesserungen, die allgemeine Gruppenangebote noch nicht wirklich möglich machen. Wir rechnen aber damit, dass es im Falle weiter sinkender Inzidenzwerte auch für diesen Bereich bei einer der nächsten Coronaverordnungen Verbesserungen geben wird.

Außengrafik

 

 

 

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