Beim Indoorsport gilt nun die 2G-Regel

15.02.2022    Allgemeines Geschäftsstelle Kenne die Fakten
von Fred Siegert

Mit dem Wechsel von Warnstufe 4 auf Warnstufe 3 gilt für den Indoorsport ab dem 14.2.2022 die 2G-Regel (zuvor war es 2G-Plus). Über den Nachweis einer zweifachen Impfung hinaus ist kein Nachweis eines Tests oder einer Booster-Impfung mehr notwendig.

Nicht teilnehmen dürfen weiterhin nicht geimpfte Personen (Ausnahmen hierzu gibt es im Rehasport mit medizinischer Verordnung).

2G-Regel bedeutet, dass jede/r teilnehmen darf, die/der
- zweimal geimpft ist (ab 14 Tagen nach der 2.Impfung; ein „Ablaufdatum“ bezüglich des 2G-Status gibt es derzeit nicht) oder
- genesen ist (Nachweis über einen entsprechenden PCR-Test nach überstandener Erkrankung, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage [circa drei Monate] zurückliegt) oder
- unter 16 J. alt ist (diese Altersgruppe erhält den 2G-Status derzeit automatisch, da eine engmaschige Überwachung in den Schulen bzw. Kitas erfolgt) oder bei über 16 J. eine Schulbescheinigung vorlegt.

Weiterhin gelten Hygienekonzepte wie Maskenpflicht und Abstandsgebote in den Fluren und den Umkleiden / Duschen. Diese bitten wir weiterhin unbedingt zu beachten. Wer das Risiko für sich verringern möchte, wird ohnehin nach dem Sport direkt nach Hause gehen und dort duschen.

Eine Kontaktverfolgung ist nicht mehr vorgeschrieben. Da in unseren Sportgruppen aber ohnehin regulär Teilnahmelisten geführt werden, halten wir es für selbstverständlich, bei Kenntnis von einem Coronafall in der Gruppe intern die anderen Trainingsteilnehmer davon zu unterrichten, damit jede/r (auch ohne Anordnung vom Gesundheitsamt) eigenverantwortlich entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen kann.

 

 

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