2G-Plus-Regel für den Indoorsport

10.01.2022    Allgemeines Geschäftsstelle Kenne die Fakten
von Fred Siegert

Seit dem 10.1.2022 gilt wegen der hohen Hospitalisierungsrate in Bremen die Warnstufe 4. Das hat auch Auswirkungen auf den Sport: Für Indoorsport und alle Umkleiden gilt nun die 2G-Plus-Regel.

Das bedeutet, dass für alle ab 18 Jahren eine Teilnahme nur möglich ist, wenn eine Boosterimpfung nachgewiesen wird. Für diesen Personenkreis ist aber keine zusätzliche Testung erforderlich.

Wenn noch keine Boosterimpfung erfolgt ist, reicht auch der Nachweis einer zweifachen Impfung plus eines negativen Schnelltests aus offiziellen Teststellen (max. 24 Std. alt) bzw. eines PCR-Tests (max. 48 Std. alt).

Teilnehmen dürfen auch zweifach geimpfte Personen oder Genesene, deren zweite Impfung bzw. deren Genesung noch keine drei Monate zurückliegt.

Für Personen von 16-18 Jahren gilt – sofern keine Schulbescheinigung vorgelegt werden kann – die 2G-Regel. Bei Teilnehmenden unter 16 Jahren wird davon ausgegangen, dass es sich um Schüler handelt, die im Rahmen der schulischen Hygienekonzepte regelmäßig getestet werden.

Trotzdem der Verschärfungen sollte den meisten unserer Mitglieder eine Sportteilnahme weiterhin möglich sein. Wir begrüßen jedenfalls, dass es keinen pauschalen Lockdown für den Sport gibt wie vor einem Jahr.
Aufgrund der angespannten Coronalage ist es aber möglich, dass einzelne unserer Angebote derzeit vorübergehend pausieren. Dies wird dann in den jeweiligen Gruppen bekannt gegeben.

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