2-G-Regel gilt nun auch im Outdoorsport

08.12.2021    Allgemeines Geschäftsstelle
von Fred Siegert

Aufgrund einer neuen Auslegung der Coronaregeln durch das Gesundheits- bzw. Sportressort gilt ab sofort nun auch im Outdoorsport die 2-G-Regel. Eine Teilnahme von nicht geimpften Personen ist somit derzeit nicht möglich.

Bezug genommen wird dabei auf einen Passus in der vierten Änderungsverordnung zur 29. Coronaverordnung des Bremer Senats, wo der Paragraf 1b wie folgt lautet: „Ungeimpften Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen über den eigenen Hausstand hinaus nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.“

Dieser Paragraf gilt nun generell auch für die Ausübung von Sport. Somit dürfen ungeimpfte Personen ab sofort auch im Außenbereich nur noch mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben. Dies gilt laut Gesundheitsbehörde auch für ehrenamtliche Übungsleitende. Ausgenommen von dieser Regel sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schüler:innen (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung).

Auch in den Outdoor-Übungsgruppen unseres Vereins muss somit der Impfstatus kontrolliert und dokumentiert werden.

Seit dem 10.1.2022 gilt zudem auch in den Außenumkleiden die 2G-Plus-Regel!

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