2-G-Regel für den Indoorsport

24.11.2021    Allgemeines Kenne die Fakten
von Fred Siegert

In Bremen sind aufgrund der gestiegenen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen kurzfristig die coronabedingten Verordnungen verschärft worden. Ab dem 25.11.2021 gilt für das Betreten von Indoor-Sportstätten die 2-G-Regel. Das bedeutet, dass nicht vollständig geimpfte Personen momentan nicht am Hallensport teilnehmen können.

Der Vorstand appelliert an alle Mitglieder, die noch ohne Impfschutz sind, sich zeitnah impfen zu lassen. Dies ermöglicht nicht nur die Möglichkeit, wieder Indoorsport treiben zu können. Vielmehr glauben wir, dass durch eine hohe Impfquote die Wahrscheinlichkeit von wiederkehrenden Einschränkungen für den Sport (und andere wichtige gesellschaftliche Bereiche) gesenkt werden kann.

Die aktuelle 2-G-Regel gilt auch in den Umkleideräumen. Das bedeutet, dass Außensportler/innen ohne 2-G-Status zwar Sport treiben, nicht aber die Umkleideräume und Duschen nutzen dürfen.

Unsere Innenräume dürfen nur von Personen mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Schutzimpfung erhalten können sowie Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. ab dem 16. Lebensjahr über eine Schulbescheinigung als Nachweis verfügen. Der 2-G-Status ist dem Übungsleiter nachzuweisen.

 

 

News Archiv

Alle News
Was? Wann? Wo? Wer?
Der Trainingszeiten-Check

Gesamtes Sportangebot